BISS-Hockenheim: Eisenbahnbundesamt ruft Bahnlärm-Betroffene zur Teilnahme an Lärmaktionsplanung auf
Wie die Bürgerinitiative Stille Schiene Hockenheim e.V. mitteilt, läuft die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes noch bis zum 24. April 2023. Somit hat die Öffentlichkeit noch die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern. Hierfür kann die vom Eisenbahn-Bundesamt eingerichtete Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de verwendet werden. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase können bis zum 24. April 2023 die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Die Hockenheimer Stadtverwaltung und der BISS-Vorstand weisen in diesem Zusammenhang gemeinsam darauf hin, dass derzeit sowohl Gespräche mit dem Eisenbahnbundesamt hinsichtlich der nach wie vor ausstehenden Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die die Deutsche Bundesbahn vor mehr als 40 Jahren gegenüber der Stadt Hockenheim übernommen hat, stattfinden, als auch darüber hinaus Hockenheim aktuell in dem Bürgerbeteiligungsverfahren um die Trasse für zwei weitere Bahngleise, welche vorrangig zur Aufnahme bestehender und noch hinzukommender Güterzüge dienen sollen, seitens der Bahnplaner als ein möglicher Hotspot gesehen wird. „Vor diesem Hintergrund raten wir der Hockenheimer Bevölkerung dringend dazu, sich an dieser Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamts unbedingt zu beteiligen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens haben 720 betroffene Hockenheimer Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2013 qualifizierte Stellungnahmen abgegeben. Auch diese führten in der Folge im Juni 2021 dazu, dass der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den trotz der vorliegenden 720 Einwendungen erlassenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts gekippt hat. Wir sollten deshalb auch diese Gelegenheit wahrnehmen, um deutlich zu machen, dass die Betroffenen in Hockenheim gegenüber der Bahn und dem Eisenbahnbundesamt immer noch in Hab-Acht-Stellung sind und dass die im Jahr 2013 formulierten Einwände nach wie vor bestehen. Wir bitten deshalb die Hockenheimer Bevölkerung, dem Angebot des Eisenbahnbundesamts nachzukommen und sich in großer Zahl an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen“, ergänzt der BISS-Vorsitzende Lothar Gotthardt die Einladung des EBA.
kso